GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01. Dezember 2018

Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") finden Anwendung auf alleRechtsgeschäfte zwischen der

Herbert Lanziger KG, FN 194899t, Luechstraße 15, 6322 Kirchbichl/Österreich

(im Folgenden: "Anbieterin") und ihren Kunden (im Folgenden "Kunde").

Die Lieferung, Leistungen und Angebote der Anbieterin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen seitens der Anbieterin gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen. Die hier vorliegenden AGB gelten - soweit in einem individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wird - auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte der Anbieterin mit dem betreffenden Kunden (Rahmenvereinbarung) ohne Rücksicht darauf, ob die Anbieterin in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug nimmt. Diese AGB gelten ausdrücklich nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

2. Konzept und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Anbieterin vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt die Anbieterin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt folgende Regelung als vereinbart:
- Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Anbieterin treten der potenzielle Kunde und die Anbieterin in ein Vertragsverhältnis, dem diese AGB zugrunde liegen.

- Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Anbieterin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- Soweit das Konzept bzw. Teile davon eine Werkhöhe erreichen, untersteht es dem Schutz des Urheberrechts, sodass eine Nutzung ohne Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet ist. Bei einer Verwendung ohne Zustimmung ist die Anbieterin zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 % der Voranschlagssumme berechtigt.

- Hinsichtlich jener Teile des Konzepts, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, verpflichtet sich der Kunde es bei sonstigem Schadenersatz zu unterlassen, diese Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages zu verwerten sowie verwerten zu lassen oder zu nutzen sowie nutzen zu lassen.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt mit Annahme des schriftlichen Offertes durch den Kunden zustande. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.

4. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Hauptvertrag bzw. der Auftragsbestätigung sowie allfälligen Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

5. Mitwirkungspflicht

Der Kunde hat der Anbieterin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er hat sie von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, wenn Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Anbieterin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

6. Fremdleistungen

Die Anbieterin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

7. Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren bzw. von der Anbieterin schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Leistung der Anbieterin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Befindet sich die Anbieterin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Anbieterin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Anbieterin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Anbieterin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Großaufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Anbieterin berechtigt Teilrechnungen zu stellen und Akontozahlungen abzurufen. Alle in den Angeboten der Anbieterin angeführten Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Alle Leistungen der Anbieterin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle die Anbieterin erwachsenden Barauslagen und Gebühren sind vom Kunden zu ersetzen.

9. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelnen besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug werden vereinbarungsgemäß 8 % Zinsen p.a. verrechnet. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der Anbieterin entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 50,00 als Entschädigung für Betreibungskosten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung ist die Anbieterin berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die Anbieterin ist bei Zahlungsverzug nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Anbieterin aufzurechnen, außer eine Forderung des Kunden wurde von der Anbieterin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Die von der Anbieterin gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum der Anbieterin. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden Leistungen zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

10. Gewährleistung

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Anbieterin schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge stehen dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Anbieterin zu. Die Anbieterin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Anbieterin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Anbieterin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Anbieterin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Die Anbieterin erbringt Leistungen im Bereich Design. Demgemäß sind die von ihr erstellten Pläne, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, etc. nur planliche Darstellungen ohne Anspruch auf Richtigkeit. Sie dienen zur Orientierung und geben Details nicht maßstabs- bzw. originalgetreu wieder. Technische und konstruktive Abweichungen sind daher gegeben. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig ist. Die Prüfung der Leistung auf ihre rechtliche Zulässigkeit (Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Verwaltungsrecht, etc.) sowie architektonische Umsetzbarkeit (Statik, Genehmigungsfähigkeit, etc.) obliegt dem Kunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten.

11. Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen der Anbieterin wie z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, usw., sowie auch Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Designkonzepte und Entwurfsoriginale im Eigentum der Anbieterin und dürfen ohne schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Ebenso können sie von der Anbieterin jederzeit zurückverlangt

werden. Änderung oder Bearbeitungen von Leistungen der Anbieterin sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Anbieterin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Anbieterin erforderlich. Dafür steht der Anbieterin eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung zum vereinbarten Verwendungszweck. Der Kunde haftet der Anbieterin für jede wiederrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

12. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden oder Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Anbieterin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zu Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde -ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Anbieterin die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Anbieterin einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Anbieterin von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

13. Haftung der Anbieterin

Allfällige Beratung der Anbieterin bezieht sich ausschließlich auf das Fachgebiet Design, die Haftung für den "Ratdes Fachmanns" (§ 1299 ABGB) ist auf dieses Gebiet beschränkt. Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich Leistung stehen, besteht eine Haftung der Anbieterin für Sachschäden lediglich insoweit, als diese Schäden der Anbieterin unverzüglich gemeldet werden und grobe Fahrlässigkeit seitens der Anbieterin vorliegt, wobei die Beweisführung hinsichtlich der groben Fahrlässigkeit demjenigen obliegt, der Schadenersatz beansprucht. Die Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung der Anbieterin für Ansprüche, die aufgrund der von der Anbieterin erbrachten Leistung vom Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Anbieterin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Anbieterin nicht für Prozesskosten und Anwaltskosten des Kunden sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Anbieterin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Anbieterin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Datenschutz

Die Anbieterin verpflichtet sich, sämtliche Daten, Informationen und Unterlagen, die vom Kunden übergeben werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Daten, Informationen und Unterlagen werden ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Anbieterin verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällig weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. Die Daten werden bis zum Ablauf rechtlicher Aufbewahrungspflichten und Verjährungsfristen gespeichert. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dem Kunden steht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu. Zum Zwecke der Vertragserfüllung werden die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax, etc.) gespeichert. Die detaillierten datenschutzrechlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art 13 ff DS-GVO sind auf der Homepage unter: https://www.studiodesign.at/datenschutzerklarung/ zu finden.

15. Namensnennung und Belegmuster

Die Anbieterin ist gemäß § 20 UrhG zur Anbringung ihres Namens bzw. Pseudonyms, Firmenwortlauts oder Logos auf jedem von ihr entworfenen Werk/Produkt sowie Werbemittel dafür oder Veröffentlichungen darüber berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung sind mit dem Kunden abzusprechen. Der Anbieterin verbleibt unbeschadet der Einräumung des Nutzungsrechtes an den Kunden in jedem Fall das Recht, Abbildungen der von ihr entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden und/oder zu diesem Zweck im Internet auf beliebigen Websites inklusive Social Media zum interaktiven Abruf bereitzustellen. Soweit mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Anbieterin damit im Zusammenhang auch berechtigt, den Namen des Kunden samt dessen Logo zu nennen. Bei dreidimensionalen Gegenständen hat die Anbieterin Anspruch auf für sie kostenlose Überlassung von Ablichtungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Design-Findung hergestellt wurden, sowie auf Übergabe eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei Druckwerken hat die Anbieterin Anspruch auf zumindest fünf Exemplare der von ihr gestalteten Werke.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Anbieterin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich das für den Sitz der Anbieterin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin.

17. Schlussbestimmungen

Im Fall der Einzelrechtsnachfolge gehen alle Rechten und Pflichten an die Rechtsnachfolger über, jedoch nur, in dem zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbarten Umfang. Eine allfällige Ausweitung der Nutzung durch den Rechtsnachfolger bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Anbieterin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung - soweit als möglich und rechtlich zulässig - entspricht. Der Kunde willigt ein, von der Anbieterin Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.